perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Als kommunale Führungskraft auf der sicheren Seite - die D&O-Versicherung der GVV Bürgermeisterseminar Schloss Krickenbeck
perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Versicherungsschutz für Vermögensschäden Deckungskonzepte für Kommunen, Kreise und deren Gesellschaften
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Versicherungsarten nach Risiken Schädigung Dritter (auch Personen und Sachen) > Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) Schädigung der Kommune oder Gesellschaft> Vermögenseigen- schadenversicherung (VE) Persönliches Regressrisiko der HVB, Ratsmitglieder und Organe> Vermögensschaden- haftpflichtversicherung (VSH) oder D&O-Versicherung
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) Als vorrangige, unverzichtbare Grunddeckung Der Höhe nach regelmäßig unbegrenzt Sachlich umfassend Vorsorgliche Deckung neuer Risiken Persönliche gesetzliche Haftpflicht mitversichert > keine Regressnahme des Versicherers (Ausnahme: Vorsatz) Beispiel: rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Vermögenseigenschadenversicherung (VE) Als vorrangige Grunddeckung Deckungsschutz bis € je Versicherungsfall (mind € Grunddeckung und € Organzusatz- versicherung) Sachlich umfassend Deckungszeitraum von 6 Jahren Veruntreuungsrisiken eingeschlossen (max. 1,5 Mio.€) > Regressverzicht auch bei grob fahrlässiger Verursachung Beispiele: Rückforderung von Fördermitteln wegen vorzeitigen Baubeginns; Verjährung von Forderungen
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. D&O-Versicherung Für Gesellschaften als ergänzender 3. Baustein Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme eines Organs Durch Dritte oder die versicherte Gesellschaft Für Vermögensschaden aus Pflichtverletzungen bei Ausübung der Organtätigkeit Haftung des Organs (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) gem. §§ 43, 52 GmbHG bzw. §§ 93, 116 AktG Persönlich mit Privatvermögen und unbegrenzt Bei umgekehrter Beweislast (Entlastungspflicht)
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. D&O-Versicherung Beispiel: Inanspruchnahme eines ehemaligen Gemeinde- direktors durch eine kommunale Energieversorgungs- gesellschaft, in der dieser gleichzeitig Geschäftsführer war. Wegen eines Vergabefehlers waren Zuschüsse zu erstatten. persönliche Haftung für Schaden der Gesellschaft in Höhe von mehr als € gerichtlich festgestellt
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. D&O-Versicherung Fortsetzung Beispiel: - Delegation der Aufgaben auf Mitarbeiter entlastet nicht, weil nicht ausreichend überwacht - Entlastung durch Gesellschafterversammlung ohne Bedeutung, weil Vorgang nicht bekannt - Deckung wäre nur über D&O möglich gewesen: - AHV nicht, weil Eigenschaden der Gesellschaft - VE nicht, weil Vorgang außerhalb des Deckungszeitraums
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Gesamtkonzept für Gesellschaften und ihre Organe
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Was ist versichert? Inanspruchnahme als Organ - durch Dritte oder durch versicherten Betrieb - für Vermögensschäden aus Pflichtverletzung bei Ausübung der Organtätigkeit doppelte Funktion - vorrangig Abwehr der Ansprüche - Schadenausgleich bei Begründetheit Deckungsumfang - Deckungssummen 1, 2, 3 oder 5 Mio. € (jedoch nicht höher als die Bilanzsumme) € für Betriebe mit weniger als 1 Mio. € Bilanzsumme
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Weg zum Vertragsabschluss: Voraussetzung AH und VE ( € Vollversicherung; € Zusatzteil Organe) verkürzter Fragebogen zur Angabe wichtiger Daten des Betriebes Risikobewertung Tarifierung nach Bilanzsumme Betrieb ist Versicherungsnehmer; Organe sind versicherte Personen
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Tarifierungsbeispiele (Jahresbeiträge): Transfergesellschaft mit Bilanzsumme unter 1 Mio. € AH-Beitrag 360,- € VE-Beitrag 1.200,- € D&O-Beitrag 850,- € Gesamt 2.410,- € Entwicklungsgesellschaft mit Bilanzsumme 4 Mio. € AH-Beitrag 2.800,- € VE-Beitrag 1.750,- € D&O-Beitrag 1.000,- € Gesamt 5.550,- €
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Für Kommunen/ Kreise als ergänzender 3. Baustein VSH bietet zwei Schutzbereiche: Deckungsschutz für BM, Beigeordnete, Ratsmitglieder bei Inanspruchnahme durch die Gemeinde - abgestellt auf Bedarf der HVB, Mandatsträger - vergleichbar mit D&O für Organe von Gesellschaften Deckungsschutz für Kommune gegen sog. Frei- stellungsansprüche nach Beamtenrecht oder GO
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. 1. Schutzbereich Beispiel: Verlust von Fördermitteln in Höhe von € (typischer Eigenschaden) - VE kann nur die vereinbarte Deckungssumme in Höhe von € zahlen - wegen der verbleibenden € nimmt die Gemeinde ihren HVB in Anspruch - Deckung aus VSH () Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH)
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) 2. Schutzbereich Beispiel: BM trifft in AR einer Gesellschaft, an der die Gemeinde beteiligt und in dem er auf Veranlassung der Gemeinde tätig ist, eine Entscheidung zum Nachteil der Gesellschaft. Wird er deshalb von der Gesellschaft haftbar gemacht, hat Gemeinde den Schaden zu übernehmen (Freistellungsanspruch des BM aus GO oder LBG). – Deckung aus VSH
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Gesamtkonzept für Kommunen und ihre Organe
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Fazit Ergänzung der AHV und VE ist möglich: für „hauptamtliche“ Tätigkeit eines BM, Beigeordneten etc. als Organ (insbesondere Geschäftsführung, Vorstand) einer Kapitalgesellschaft durch eine D&O-Versicherung für „nebenamtliche“ Tätigkeit auf Veranlassung der Kommune insbesondere in Kontrollorganen einer juristischen Person durch eine Vermögensschaden- haftpflichtversicherung
GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Moderner Spezialversicherer mit Weitblick GVV – Gewachsen aus Vertrauen