k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Registrierkassenpflicht Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Registrierkassenpflicht Bareinnahmen EUR 7.500,00 Jahresumsatz EUR ,00 ab 01. Mai 2016
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Registrierkassenpflicht Bareinnamen: Als Barzahlung gilt Bargeld Bankomat- oder Kreditkarte andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen Barscheck Gutscheine, Bons und Geschenkmünzen
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Belegerteilungspflicht Mindestangaben: Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmers fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Art und Umfang der Leistung Betrag der Barzahlung ab 01. Jänner 2016
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Rechnungslegung nach § 11 UStG (unter EUR 400) Mindestangaben: Bezeichnung und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers (fortlaufende Nummer) Tag der Belegausstellung Art und Umfang der Leistung mit Angabe des Zeitraumes, über den sich die Leistung erstreckt Betrag der Barzahlung Steuersatz
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Rechnungslegung nach § 11 UStG (über EUR 400) Mindestangaben: Bezeichnung und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers (einschließlich der UID- Nummer bei ) fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Art und Umfang der Leistung mit Angabe des Zeitraumes, über den sich die Leistung erstreckt Betrag der Barzahlung den auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag bei Vorsteuerabzugsberechtigung UID-Nummer des Unternehmers
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Steuersatz ab 01. Mai % ortsübliches Frühstück: 10 %
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Auswirkung des neuen Steuersatzes auf Kleinunternehmerregelung bisher: Nettoumsatz neu: Nettoumsatz
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Aufteilung des Steuersatzes bei Frühstück Vorliegen von Einzelkaufpreis: Trennung ist problemlos Vorliegen eines Pauschalpreises: Kalkulation des Frühstückspreises als Grundlage vereinfachte Ermittlung (bis 140,00): 20 % für Frühstück
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Anzahlungen Entscheidend für den Steuersatz sind 2 Daten: 01. September Dezember Wurde die Anzahlung vor dem 01. September 2015 geleistet und die Leistung bis längstens 31. Dezember 2017 in Anspruch genommen bleibt es beim Steuersatz von 10 %. Ansonsten gilt der Steuersatz von 13 %.
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Vermietung als Nebeneinkünfte im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft Grundsätzlich besteht Registrierkassenpflicht! Entscheidend ist das Überschreiten der beiden genannten Grenzen, allerdings auf den Gesamtbetrieb bezogen
k KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Steuerreform 2015/2016 Gebäudeabschreibung Abschreibungssatz unverändert: 1,5 % Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Gebäude: bei Nachweis (zB Gutachten) nach den tatsächlichen Verhältnissen bei pauschalem Ansatz: 40 % auf Grund, 60 % auf Gebäude (bisher 20 % auf Grund und 80 % auf Gebäude)