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Prozessvoraussetzungen

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Presentation on theme: "Prozessvoraussetzungen"— Presentation transcript:

1 Prozessvoraussetzungen
Positive, z.B. Zuständigkeit der Behörden Prozessfähigkeit des Beschuldigten Ermächtigung zur Strafverfolgung (Magistraten, Parlamentarier etc.) Negative (Prozesshin- dernisse), z.B. Verjährung Fehlender Strafantrag Ne bis in idem

2 Art. 329 Prüfung der Anklage Art. 339 Hauptverhandlung, 1. Instanz
Die Prozessvoraussetzungen sind von Amtes wegen zu prüfen und in jedem Verfahrensstadium zu berücksichtigen Art Nichtanhandnahme Art. 319 Einstellung Art. 329 Prüfung der Anklage Art. 339 Hauptverhandlung, 1. Instanz Art. 403 Berufungsgericht

3 Ne bis in idem (Verbot der Doppelbestrafung)
Art. 4 Protokoll Nr. 7 zur EMRK; Art. 11 Abs. 1 StPO Die Anwendung des Prinzips setzt voraus, dass sich das Verfahren gegen die gleiche Person richtet und dass die ihr vorgeworfene strafbare Handlung bereits Gegenstand eines Verfahrens war, das mit Freispruch oder Verurteilung durch ein schweizerisches Gericht endete.

4 Ne bis in idem Beispiel 1 X wird vom Vorwurf der Brandstiftung nach
Art. 221 Abs. 1 StGB freigesprochen. Kann er später in gleicher Sache wegen Sachbeschädigung bestraft werden?

5 Ne bis in idem Beispiel 2 X schlägt Y im Verlauf einer Auseinandersetzung mit der Faust an den Kopf. Y stellt Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB. X wird vom Amtsstatthalter wegen Tätlichkeit bestraft. Das Urteil wird rechtskräftig. Da seine Kopfschmerzen nicht abklingen, verlangt Y dann doch noch eine Bestrafung wegen Körperverletzung. Kann er das?

6 Ne bis in idem Beispiel 3 X schlägt Y im Verlauf einer Auseinandersetzung mit der Faust an den Kopf. Y stellt Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB. X wird vom Amtsstatthalter wegen Tätlichkeit bestraft. Das Urteil wird rechtskräftig. Zwei Wochen nach Rechtskraft des Urteils stirbt Y an einer Hirnblutung. Kann X jetzt noch wegen eines Tötungsdeliktes bestraft werden?

7 umfassendes Rechtsmittel volle Kognition (Art. 393 Abs. 2 StPO)
Beschwerde umfassendes Rechtsmittel volle Kognition (Art. 393 Abs. 2 StPO)

8 Die Beschwerde ist zulässig gegen:
Verfügungen und Verfahrenshandlungen von Polizei, Staatsanwaltschaft (und Übertretungsstrafbehörden) Entscheide des Zwangsmassnahmengerichtes in den vom Gesetz vorgesehen Fällen (bestimmte Verfügungen, Beschlüsse, Verfahrenshandlungen erstinstanzlicher Strafgerichte) (Art. 393 Abs. 1 StPO) Ausser .....

9 wenn die Berufung (vgl. Art. 398 Abs. 1) möglich ist
Ausser ..... gegen Entscheide, mit denen ein Beweisantrag abgelehnt wird, wenn der Antrag ohne Nachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden kann wenn die Berufung (vgl. Art. 398 Abs. 1) möglich ist (Art. 394 StGB)

10 Beschwerdefrist gegen Entscheide 10 Tage
Form, Frist, Verfahren Beschwerdefrist gegen Entscheide 10 Tage Beschwerde wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung ist an keine Frist gebunden Schriftliches Beschwerdeverfahren (Art. 396 und 397 Abs. 1 StPO)

11 Rekurs (§§ 252 ff. StPO LU) in Haftsachen
Rekurs gegen die Haftverfügung (§ 83bis) Das Obergericht entscheidet innert drei Tagen Rekurs gegen einen ablehnenden Haftentlassungsentscheid oder eine neue Haftverfügung (§ 83quater) Das Obergericht entscheidet innert sieben Tagen


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