Presentation is loading. Please wait.

Presentation is loading. Please wait.

Kinder- und Jugendschutz im Liebenzeller Gemeinschaftsverband.

Similar presentations


Presentation on theme: "Kinder- und Jugendschutz im Liebenzeller Gemeinschaftsverband."— Presentation transcript:

1 Kinder- und Jugendschutz im Liebenzeller Gemeinschaftsverband

2 Grundlagen: Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG Richtlinien des LGV zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Vertrauensschutzerklärung des LGV Vereinbarung mit dem Landratsamt Calw

3 Aus den Richtlinien des LGV zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: „Wir sehen Kinder und Jugendliche als eine Gabe Gottes. Es ist uns ein Anliegen, eine gesunde, warmherzige, unterstützende Atmosphäre zu fördern, in der sie sich sicher fühlen und gesund entwickeln können. Dazu gehört auch eine angemessene körperliche und emotionale Zuwendung, bei der auf eine gesunde Balance zwischen Nähe und Distanz geachtet wird.“

4 Definitionen Kinder und Jugendliche Der Begriff „Kinder und Jugendliche" bezieht sich in Deutschland auf alle Personen unter 18 Jahren. Körperliche Gewalt Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, übt körperliche Gewalt aus. Seelische Gewalt Seelische Gewalt ist ein psychisch wirkender Zwang, der durch Kraft oder sonstiges Verhalten ausgeübt wird, wodurch die Freiheit der Willens- entschließung oder Willensbetätigung eines Kindes oder Jugendlichen aufgehoben wird. Sexuelle Gewalt Wer sexuelle Handlungen an einem Kind oder Jugendlichen vornimmt oder an sich von dem Kind oder Jugendlichen vornehmen lässt, wer ein Kind oder Jugendlichen dazu bestimmt, dass ein Kind oder Jugendlicher sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt, übt sexuelle Gewalt aus.

5 Weitere Formen von Gewalt Vernachlässigung (z.B. mangelnde oder fehlende Nahrung, Kleidung oder medizinische Versorgung) Unterlassene Hilfeleistung (z.B. wenn jemand Zeuge einer Gewaltanwendung wird und nichts dagegen unternimmt) Androhung von Gewalt Geistlicher Missbrauch (z. B. Gewissensdruck aufbauen, manipulieren, emotional abhängig machen) Alle Handlungen im Zusammenhang mit Gewalt können durch ein Tun oder durch ein Unterlassen verübt werden.

6 Allgemeine Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen Alle Mitarbeitende sind für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Die persönliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist sehr wichtig, dazu gehört auch Seelsorge und Beichte. Über Seelsorge- und Beichtgespräche hinaus soll zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und zum Selbstschutz der Mitarbeitenden keine Zeit alleine mit einem Kind oder einem Jugendlichen, entfernt von anderen Erwachsenen, verbracht werden. Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll der Raum so gestaltet sein, dass der Zutritt von Dritten jederzeit möglich ist. Betreuung von Kindern und Jugendlichen soll offen und einsehbar geschehen. Wenn ein vertrauliches Gespräch nötig ist, sollten andere um dieses Gespräch wissen. Wenn möglich, sollten mindestens zwei Erwachsene die Aufsicht in einem Kinderprogramm führen.

7 Allgemeine Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bedürfen besonderen Schutzes, da sie leichter Opfer von Gewalt werden oder Gewalt nur selten bemerkt wird. Mitarbeitende dürfen niemals ein Kind oder einen Jugendlichen schlagen oder sich körperlich an ihm vergreifen. Sie dürfen keine sexuelle Beziehung zu einem Kind oder Jugendlichen unter 16 bzw. 18 Jahren entstehen lassen oder eine Beziehung, die ausbeutend oder missbräuchlich wäre. Mitarbeitende dürfen ein Kind oder Jugendlichen nicht bewusst erniedrigen. Mitarbeitende sollen sich gegenseitig korrigieren und eine positive Aufmerksamkeits-kultur pflegen. Insbesondere ist sprachlich darauf zu achten, dass keine diskriminierenden Aus- drücke oder Redewendungen verwendet werden.

8 Vorgehensweisen bei Verdacht von Gewaltausübung Unabhängig davon, ob jemand Gewalt begründet vermutet, Zeuge von Gewalt wird oder auf Gewaltausübung hingewiesen wurde, müssen die Aussagen eines mutmaßlichen Opfers ernst genommen werden. Folgendes ist zu beachten: Es ist wichtig, ruhig und besonnen zu handeln. Beobachtungen und Informationen müssen möglichst detailliert aufgeschrieben werden. Absolute Diskretion! Es darf nicht mit der verdächtigten Person selbst gesprochen werden. Die/der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Liebenzeller Gemeinschaftsverbandes e.V. wird umgehend informiert. Dieser informiert, sofern noch erforderlich die Verbandsleitung Das Wohl und der Schutz der Opfer sollen immer im Vordergrund stehen. Opfern werden Hilfsangebote gemacht.

9 Vorgehensweise für alle Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit, die mindestens 14 Jahre alt sind Aushändigung der Vertrauensschutzerklärung und der Richtlinien durch den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendschutzbeauftragten Unterschreiben des Freistellungsantrags für jeden durch die Gemeindeleitung für Gebührenbefreiung beim Führungszeugnis Gang zum Rathaus, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen Führungszeugnis nach Erhalt bei dem Kinder- und Jugendschutzbeauftragen zur Einsicht vorlegen (nach 5 Jahren erneut) Unterschreiben der Vertrauensschutzerklärung durch den Mitarbeitenden und den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten der Gemeinschaft/Gemeinde.

10 Was geschieht mit den ausgefüllten und unterzeichneten Vertrauensschutzerkärungen? 1 Ausfertigung bleibt beim Mitarbeitenden 1 Ausfertigung bleibt beim Kinder- und Jugendschutzbeauftragten 1 Ausfertigung (Original) erhält die LGV-Zentrale Die LGV-Zentrale stellt dem SWD-EC-Verband eine Kopie der Vertrauens- schutzerklärung zur Verfügung, sofern der Auftrag zur Weitergabe durch Ankreuzen der EC-Option gewünscht wird. Sie erstellt einen Ausweis, der bei Mitarbeit bei EC und LM-Veranstaltungen vorgelegt werden kann Sie erinnert nach 5 Jahren an die erneute Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses

11 Fragen? Wir helfen euch gerne weiter! Eure Kinder- und Jugendschutzbeauftragen Letzte Überarbeitung am 31.10.2015 – R. Daub


Download ppt "Kinder- und Jugendschutz im Liebenzeller Gemeinschaftsverband."

Similar presentations


Ads by Google