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Flagge Wappen. Es ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit einem von Gold und Rot (den beiden Farben des Fürstenhauses) geteilten Herzschild:

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1 Flagge Wappen

2 Es ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit einem von Gold und Rot (den beiden Farben des Fürstenhauses) geteilten Herzschild: - in Gold ein mit kreuzbesetztem silbernen Kleeblattmond belegter gekrönter schwarzer Adler - von Gold und Schwarz siebenmal geteilt, mit grünem Rautenkranz belegt - von Rot und Silber gespalten - in Gold ein gekrönter, gold- bewehrter schwarzer Jungfernadler mit silbernem Kopf - in der blauen Spitze ein goldenes Jagdhorn an gleichfarbiger Schnur.

3 Liechtenstein ist ein Binnenstaat, umgeben von den Schweizer Kantonen St. Gallen im Westen und Graubünden im Süden sowie dem österreichischen Bundesland Vorarlberg im Osten. Die Staatsgrenze zur Schweiz im Westen entspricht dem Rheinverlauf. Die südliche sowie östliche Staatsgrenze ist geprägt vom Alpen-Hochgebirge, dem Rätikon. Die Grenze zu Österreich verläuft größtenteils auf dem Gebirgsgrat. Liechtenstein erstreckt sich über eine Fläche von 160 Quadratkilometern. Der höchste Punkt Liechtensteins ist der Grauspitz mit einer Höhe von 2599 m. Der tiefste Punkt ist das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 m. Der einzige natürlich entstandene See in Liechtenstein ist das Gampriner Seele, das erst 1927 durch eine Überschwemmung des Rheins mit gewaltiger Erosion gebildet wurde. Die Talebene im Rheintal umfasst die Hälfte des Landes. Sie ist das eigentliche Landwirtschaftsgebiet Liechtensteins, da der Rest des Landes gebirgigen Charakter hat. In der Rheinebene sind die verschiedensten Übergänge von Sand, Torf, sandigem Lehm und Tonboden zu finden. Aus geologischer Sicht ist das Gebiet äußerst vielfältig.

4 Das Klima des Landes kann trotz der Gebirgslage als relativ mild bezeichnet werden. Es wird stark durch die Einwirkung des Föhns (warmer, trockener Fallwind) geprägt, wodurch die Vegetationszeit im Frühling und im Herbst verlängert wird. Die Messungen der jährlichen Niederschlagsmengen ergeben im Schnitt rund 900 bis 1200 Millimeter. Im direkten Alpengebiet dagegen liegen die Niederschläge oft bei bis zu 1900 Millimeter. Im Winter sinkt das Thermometer selten unter minus 15 Grad, während im Sommer die mittleren Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad schwanken.

5  Gesamtbevolkerung: 35’446  Wachstum im 20. Jahrhundert um Faktor 4.5  Bevolkerungsdichte: 216 Einwohner / km2  Das mittlere Alter der Bevolkerung betragt 38.3 Jahre  Auslanderanteil: 33.3% Die Hauptgruppe der in Liechtenstein wohnhaften Auslander stammt aus:  Schweiz (30.4%)  Osterreich (17.4%)  Deutschland (10.2%)  Italien (9.8%)

6  Die Liechtensteiner Bevölkerung spricht alemannische Dialekte des Oberdeutschen bzw. in ihrer großen Mehrheit des Hochalemannischen, so wie er grenzüberschreitend auch im benachbarten Kanton Graubünden, im St. Galler Rheintal (Schweiz) und im benachbarten Vorarlberg (Österreich) gesprochen wird. Die Ortsdialekte unterscheiden sich dabei von Gemeinde zu Gemeinde teilweise nicht unwesentlich voneinander  Schrift- und Mediensprache ist Standarddeutsch (Standardsprache). Liechtenstein ist der einzige Staat mit Deutsch als alleiniger (anerkannter) Amts- und Landessprache.

7  Das Fürstentum ist aus dem Erwerb der  Herrschaft Schellenberg (1699) und der  Grafschaft Vaduz (1712) durch die Fürsten von  Liechtenstein hervorgegangen. Die Familie Liechtenstein lässt sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen, ihr Name leitet sich von der Burg Liechtenstein bei Mödling vor Wien ab. Sie war in Niederösterreich ansässig; erst Fürst Franz Josef II. hielt sich ab 1938 mit seiner Familie hauptsächlich in Vaduz auf. Karl von Liechtenstein wurde 1608 in den erbländischen Fürstenstand erhoben und damit der erste Fürst Liechtensteins. Er erwarb und erhielt umfangreiche Gebiete in Böhmen, Mähren und Schlesien. Kaiser Karl VI. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erhob die Grafschaften am 23. Januar 1719 zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der Fürsten von Liechtenstein.

8  Während des Koalitionskrieges 1799 wurde Liechtenstein erst von den Franzosen, dann von den Österreichern besetzt. Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches wurde das Fürstentum Liechtenstein am 12. Juli 1806 als souveräner Staat in den Rheinbund aufgenommen und war ab 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Nach dessen Auflösung 1866 blieb es ein unabhängiger, neutraler Staat. 1862 unterzeichnete Fürst Johann II. als Folge der Revolutionswirren eine konstitutionell-monarchische Verfassung. Der erste Landtag wurde gewählt.  Bis zum Ersten Weltkrieg war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaisertum Österreich-Ungarn verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung orientierte sich Liechtenstein stärker an der Schweiz. Es übernahm den Schweizer Franken als Währung und ging 1923 mit der Schweiz eine Zollunion ein. Die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgt seit dem Jahr 1924 durch die Eidgenossen. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit demokratisch- parlamentarischer Regierungsform. Vom Zweiten Weltkrieg blieb das Fürstentum – wie die Schweiz – aufgrund seiner Lage und politischen Neutralität verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, tiefe Steuern und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung.  Das Frauenwahlrecht wurde erst 1984 eingeführt. 1990 trat der kleine Staat als Vollmitglied der UNO bei.  Am 15. August 2004 ernannte Fürst Hans Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter und betraute ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.

9  Liechtenstein definiert sich nach ihrer Verfassung als «konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch- parlamentarischer Grundlage». Die demokratisch- parlamentarische Grundlage ergibt sich aus der vom Volk gewählten und abwählbaren Legislativen und der direkt-demokratischen Möglichkeiten des Volkes, sich direkt im Politalltag einzubinden.  Der Landesfürst kann als Staatsoberhaupt den Landtag auflösen, schließen und vertagen, die Volkswahl der Parlamentsmitglieder obliegt einer Angelobung des Fürsten, die Staatsregierung wird auf Vorschlag des Landtages durch den Fürsten ernannt und er kann durch die Sanktionsrechte vom Parlament und vom Volk beschlossene Gesetze widerrufen.

10 Schloss Lichtenstein, auch als „Märchenschloss Württembergs“ bezeichnet, ist ein historistisches Schloss des 19. Jahrhunderts.

11 Ruine alter Lichtenstein - ist eine Burgruine bei der Gemeinde Lichtenstein im Landkreis Reutlingen in Baden- Württemberg.

12  Die ausgestellte Kunst, u. a. aus den Bestanden der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung, reicht von der Kunst des 19. Jh. bis in die Moderne.  Ausstellungen aus den Sammlungen des Fursten von Liechtenstein.

13 Die Olgahöhle ist die größte Kalktuffhöhle Deutschlands. Sie befindet sich im Ortsteil Honau der Gemeinde Lichtenstein im Echaztal, am Rande der Schwäbischen Alb unterhalb von Schloss Lichtenstein. (125 m.)

14 Die Nebelhöhle ist eine Tropfsteinhöhle auf der Schwäbischen Alb in Baden-Württemberg. Sie liegt auf den Gemarkungen der Gemeinden Sonnenbühl (Ortsteil Genkingen) und Lichtenstein im Landkreis Reutlingen(830 m)


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