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Union Busting Gewerkschaftsfeindliche Strategien
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Einleitung Der Begriff Union Busting stammt aus der US-amerikanischen Debatte (Smith 2003) und kann mit „Zerschlagung gewerkschaftlicher Interessensvertretung“ übersetzt werden. Als Union Busting verstehen wir Methoden, die den Aufbau von Organisation innerhalb eines Betriebes verhindern bzw. zerstören. In den USA, Deutschland und anderen Ländern wird Union Busting bereits von verschiedensten Unternehmensberatungsfirmen als Bildungsangebot für die Managementebene angeboten. Durch multinationale Konzerne werden diese Methoden auch nach Österreich gebracht. Doch Union Busting ist nur ein Modename für gewerkschaftsfeindliche Vorgehensweisen, die es schon seit Längerem bei uns gibt. Unzählige Beispiele zeigen, wie BetriebsrätInnen an der Ausübung ihrer Funktion behindert werden und Personen, die eine BR-Wahl in ihren Betrieb durchführen wollten, deshalb gekündigt wurden. Es handelt sich hierbei schon seit Langem nicht mehr um Einzelfälle in Österreich.
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Was bedeutet Union Busting? Zerschlagen von gewerkschaftlichen/betriebsrätlichen Strukturen im Betrieb Verhindern von gewerkschaftlichen/betriebsrätlichen Strukturen im Betrieb Unterbindung der Kommunikation zw. Betriebsrat (BR) und Geschäftsleitung (GL) Gesellschaftliche Isolation des BR im Betrieb Gezieltes Ausstreuen von Fehlinformationen seitens der GL, um dem BR zu schaden. Aufbau von Kommunikationsstrukturen, die geschäftsführungsfreundlich sind.
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Welche Gefahren birgt Union Busting? Ausbeuten bzw. „Ausbrennen“ von ArbeitnehmerInnen Keine Unterstützung der ArbeitnehmerInnen für BetriebsrätInnen BR bleibt als EinzelkämpferIn im Betrieb übrig ArbeitnehmerInnen sind den „Launen“ der Geschäftsführung ausgeliefert ….
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Eskalationsstufen Um gegen BetriebsrätInnen und Gewerkschaft innerhalb eines Unternehmens vorzugehen, werden verschiedenste Methoden seitens der Geschäftsführung angewendet. BetriebsrätInnen und/oder Personen, die Betriebsratswahlen durchführen wollen, sehen sich mit unterschiedlichen „Stolpersteinen“ konfrontiert. Vom Vorenthalten wichtiger Informationen gegenüber den BetriebsrätInnen bis hin zu Kündigungen von Personen, die Betriebsratswahlen durchführen wollen, ist uns in diesem Zusammenhang vieles bekannt.
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Informationsweitergabe an BetriebsrätInnen Die gesetzliche Informationspflicht des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin gegenüber dem Betriebsrat wird nicht eingehalten; Informationen über geplante Umstrukturierungen, Kündigungen, Versetzungen usw. werden erst kurz vor oder direkt bei der Durchführung dieser Maßnahmen von der GL an den Betriebsrat weitergegeben. Die BetriebsrätInnen haben oft wenig bzw. keine Zeit darauf zu reagieren und somit die Beschäftigten bestens zu betreuen.
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Isolation des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft ArbeitgeberInnen setzen gezielte Aktionen, wie z. B. Sperren der Zugangsrechte zum Intranet, Verlegung des BR-Büros in den hintersten Winkel des Betriebes, ständiges Entsenden von BetriebsrätInnen auf Montagen bzw. Dienstreisen, um die Kommunikation zwischen BR und Beschäftigen zu verhindern und so BetriebsrätInnen von den MitarbeiterInnen fernzuhalten.
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Vereinbarungen werden nicht eingehalten Verhandlungsergebnisse und Vereinbarungen werden seitens der Geschäftsleitung nicht eingehalten oder zugunsten der GL geändert. In verschärfter Form werden von der Geschäftsleitung mit den BR Verhandlungen nur geführt, um sie bewusst platzen zu lassen. Dadurch wirkt der BR unglaubwürdig und sein Handlungsspielraum verringert sich aufgrund der fehlenden Unterstützung der Beschäftigten.
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Gekaufte BetriebsrätInnen einsetzen Die Geschäftsleitung setzt Personen ein, die sich als die „besseren“ PersonalvertreterInnen positionieren und als solche auch bei Betriebsratswahlen antreten. Diese Personen tragen auch zur Diffamierung der bestehenden BetriebsrätInnen bei. In unorganisierten Betrieben werden oft gekaufte Listen eingesetzt, um zu verhindern, dass Personen als BetriebsrätInnen gewählt werden, welche sich für die Interessen der Beschäftigten engagieren.
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Mobbing von BetriebsrätInnen Seitens der Geschäftsleitung werden gezielt falsche Informationen über den Betriebsrat bzw. die Betriebsrätin in Umlauf gebracht, z. B.: er/sie wird des Diebstahls verdächtigt, er/sie weigert sich, Verbesserungen im Betrieb zuzustimmen, ihm/ihr wird der Zugang zum Unternehmen verweigert usw. Ziel ist es, den BetriebsrätInnen zur Selbstkündigung zu bewegen.
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Drohungen gegen Beschäftigte und BetriebsrätInnen Die Geschäftsleitung droht Beschäftigten mit Lohnkürzungen und Streichung von Sozialleistungen, wenn sie der Gewerkschaft beitreten. Oder es wird der umgekehrte Weg gegangen und die Geschäftsleitung verspricht einen höheren Lohn oder Ähnliches, wenn der/die Beschäftigte der Gewerkschaft nicht beitritt. Personen, die einen Betriebsrat gründen wollen, wird mit der Kündigung gedroht und so Druck auf diese ausgeübt.
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