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Ärztliche Beihilfe zum Suizid Urban Wiesing Tübingen, 22.11.2014 Institut für Ethik und Geschichte der Medizin.

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2 Ärztliche Beihilfe zum Suizid Urban Wiesing Tübingen, 22.11.2014 Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

3 Gliederung Begriffsklärungen Ärztlich assistierter Suizid Organisierte Sterbehilfe Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

4 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Tötung auf Verlangen (Aktive Sterbehilfe) Sterben lassen (Passive Sterbehilfe) Therapien am Lebensende (Indirekte Sterbehilfe) Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

5 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Ärzte verschaffen einem Patienten ein todbringendes Mittel oder unterstützen ihn auf andere Weise bei einer eigenverantwortlichen Selbsttötung (assistierter Suizid) Tatherrschaft bleibt beim Patienten Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

6 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Ärzte verschaffen einem Patienten ein todbringendes Mittel oder unterstützen ihn auf andere Weise bei einer eigenverantwortlichen Selbsttötung (assistierter Suizid) Tatherrschaft bleibt beim Patienten Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

7 Begriffklärungen Tötung auf Verlangen (Aktive Sterbehilfe) Ein Arzt gibt einem Patienten „auf dessen ernsthaften Wunsch hin eine tödliche Spritze […], um seinen Tod herbeizuführen“ (Nat. Ethikrat) Tatherrschaft nicht beim Patienten Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

8 Begriffklärungen Sterben lassen(Passive Sterbehilfe) Eine lebensverlängernde medizinische Behandlung nicht durchführen durch Unterlassen oder durch Abbrechen Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

9 Begriffklärungen Therapien am Lebensende (Indirekte Sterbehilfe) Therapeutische Maßnahmen (z.B. Schmerztherapie), bei denen die Möglichkeit besteht, dass der natürliche Prozess des Sterbens verkürzt wird. Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

10 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Tötung auf Verlangen (Aktive Sterbehilfe) Sterben lassen (Abbruch oder Unterlassen einer lebensverlängernden Maßnahme) (Passive Sterbehilfe) Therapien am Lebensende (Indirekte Sterbehilfe) Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

11 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Tötung auf Verlangen (Aktive Sterbehilfe) Sterben lassen (Abbruch oder Unterlassen einer lebensverlängernden Maßnahme) (Passive Sterbehilfe) Therapien am Lebensende (Indirekte Sterbehilfe) Verboten Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

12 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Tötung auf Verlangen (Aktive Sterbehilfe) Sterben lassen (Abbruch oder Unterlassen einer lebensverlängernden Maßnahme) (Passive Sterbehilfe) Therapien am Lebensende (Indirekte Sterbehilfe) Verboten Geboten, sofern der Patient es will Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

13 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Tötung auf Verlangen (Aktive Sterbehilfe) Sterben lassen (Abbruch oder Unterlassen einer lebensverlängernden Maßnahme) (Passive Sterbehilfe) Therapien am Lebensende (Indirekte Sterbehilfe) Verboten Geboten, sofern der Patient es will Umstritten! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

14 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Tötung auf Verlangen (Aktive Sterbehilfe) Sterben lassen (Abbruch oder Unterlassen einer lebensverlängernden Maßnahme) (Passive Sterbehilfe) Therapien am Lebensende (Indirekte Sterbehilfe) Verboten Geboten, aber praktische Zurückhaltung Geboten, sofern der Patient es will Umstritten! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

15 Begriffklärungen Ärztlich assistierter Suizid Tötung auf Verlangen (Aktive Sterbehilfe) Sterben lassen (Abbruch oder Unterlassen einer lebensverlängernden Maßnahme) (Passive Sterbehilfe) Therapien am Lebensende (Indirekte Sterbehilfe) Geboten, aber praktische Zurückhaltung Umstritten! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

16 Der ärztlich assistierte Suzid Was dürfen wir? Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

17 Klärungen Suizid in Deutschland: erlaubt Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

18 Klärungen Suizid in Deutschland: erlaubt Beihilfe zum Suizid: für Bürger erlaubt Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

19 Klärungen Suizid in Deutschland: erlaubt Beihilfe zum Suizid: für Bürger erlaubt Für Ärzte: unterschiedlich geregelt Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

20 Ärztlich assistierter Suizid in Deutschland Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

21 Klärungen Suizid in Deutschland: erlaubt Beihilfe zum Suizid: für Bürger erlaubt Für Ärzte: unterschiedlich geregelt Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

22 Klärungen Suizid in Deutschland: erlaubt Beihilfe zum Suizid: für Bürger erlaubt Für Ärzte: unterschiedlich geregelt Organisierte oder gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid: erlaubt Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

23 Klärungen Suizid in Deutschland: erlaubt Beihilfe zum Suizid: für Bürger erlaubt Für Ärzte: unterschiedlich geregelt Organisierte oder gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid: erlaubt Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Politische Initiative: verbieten!

24 Umstrittene Themen 1. Soll die Beihilfe zum Suizid für Ärzte erlaubt/verboten sein? 2. Soll organisierte oder gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid verboten werden? Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

25 Vorab: Um welche Fälle geht es? Ärztlich assistierter Suizid nur bei: - aussichtlosem Leiden, - klarem Verstand, - authentischem, stabilem Willen, - Kein Versorgungsmangel (Palliativmedizin, Schmerztherapie) - keine Behandlungsfehler! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

26 Ärztlich ass. Suizid oder Palliativmedizin? Palliativmedizin kann die Anfragen an den Suizid reduzieren. Das ist zu unterstützen! Aber: Es bleiben Anfragen nach Hilfe beim Suizid. In Studien wissenschaftlich belegt! Palliativmedizin und Sterbehilfe nicht gegeneinander ausspielen! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

27 Gesellschaftlicher Hintergrund: Pluralität Bekannte Pluralität innerhalb der Bevölkerung Über 75 % für assistierten Suizid Gesellschaftlicher Hintergrund: Die Art zu Sterben ist Privatangelegenheit. Der Staat hat nicht das Recht, bestimmte Formen des wohlüberlegten Sterbens moralisch zu bewerten. Schutzfunktion: voreilige Entscheidungen, Missbrauch, Druck zum Suizid verhindern Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

28 Gesellschaftlicher Hintergrund: Pluralität Auch Pluralität innerhalb des Berufsstandes „Für 37 Prozent kommt ein begleiteter Suizid unter bestimmten Bedingungen in Frage.“ Etwa 150000 Ärzte! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

29 Christlicher Glaube? Klare Ablehnung der Kirchen Unterschiedliche Positionen unter den Gläubigen Unterschiedliche Postionen unter den Theologen. Hans Küng, Friedrich Wilhelm Graf… Der christliche Glauber bietet keine eindeutige Orientierung Eine bestimmte Richtung des christlichen Glaubens oder der christliche Glaube kann nicht als Richtschnur für die politische Entscheidung dienen. Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

30 Berufsethos? Suizid und Suizidbeihilfe – dem Bürger erlaubt! Darf man in einem Berufsethos überhaupt etwas Anderes fordern als von einem Bürger? Argument der Ärztekammern: Aktive Sterbehilfe oder auch nur Teilnahme an der Selbsttötung "würde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstören“. (Ärztetag 1984) Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

31 Vertrauen und Profession Aber: Ist das Vertrauen gefährdet bei ärztlich assistiertem Suizid? Faktisch: nein Kein empirischer Hinweis! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

32 Ist das Vertrauen bei ärztlich assistiertem Suizid gefährdet? Theoretisch: Nein, wenn nur bei wohlüberlegtem Wunsch des Patienten Im Gegenteil: Strikte Ablehnung gefährdet das Vertrauen in die Ärzte! Mangelnde Akzeptanz von unterschiedlichen Lebens-(Sterbens-)entwürfen, von Pluralität Zudem: Kein Dammbruch! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

33 Umstrittene Themen 1. Soll die Beihilfe zum Suizid für Ärzte erlaubt/verboten sein? 2. Soll organisierte oder gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid verboten werden? Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

34 Was will man bei Sterbehilfeorganisationen vermeiden? Voreilige, affektiv überlagerte Suizide Vermeidbare Suizide wegen schlechter Palliativmedizin, Schmerztherapie Druck zum Suizid Suizide wegen (behandelbarer) Depressionen Wucher Grundsätzlich: Grausame Suizide Suizide mit Gefährdung Dritter Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

35 Anforderungen an eine Sterbehilfeorganisation Optimale Palliativmedizin/Schmerztherapie kontrollieren Affektive Überlagerung ausschließen Behandelbare Depressionen behandeln Ernsthaftigkeit des Willens überprüfen Pharmakologische Kenntnisse Kontrolle durch 2. Person Wenn möglich vorhandenes Verhältnis zum Patienten Zuverlässigkeit Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

36 Anforderungen an eine Sterbehilfeorganisation Optimale Palliativmedizin/Schmerztherapie kontrollieren Affektive Überlagerung ausschließen Behandelbare Depressionen behandeln Ernsthaftigkeit des Willens überprüfen Pharmakologische Kenntnisse Kontrolle durch 2. Person Wenn möglich vorhandenes Verhältnis zum Patienten Zuverlässigkeit Arzt! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

37 Anforderungen an eine Sterbehilfeorganisation Optimale Palliativmedizin/Schmerztherapie kontrollieren Affektive Überlagerung ausschließen Behandelbare Depressionen behandeln Ernsthaftigkeit des Willens überprüfen Pharmakologische Kenntnisse Kontrolle durch 2. Person Wenn möglich vorhandenes Verhältnis zum Patienten Zuverlässigkeit Arzt! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

38 Anforderungen an eine Sterbehilfeorganisation Optimale Palliativmedizin/Schmerztherapie kontrollieren Affektive Überlagerung ausschließen Behandelbare Depressionen behandeln Ernsthaftigkeit des Willens überprüfen Pharmakologische Kenntnisse Kontrolle durch 2. Person Wenn möglich vorhandenes Verhältnis zum Patienten Zuverlässigkeit Arzt! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

39 Krankenhausverbund in Seattle, Oregon 114 Patienten baten um ärztlich assistierten Suizid. 40 Patienten: Rezept für eine tödliche Medikation nach ärztlicher Beratung 24 Patienten (21%) nutzen es! Was hätten die 114 Patienten in Deutschland getan? Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

40 Derzeitige Situation 7000 € für Soforthilfe! Keine finanzielle Unabhängigkeit der Sterbehilfeorganisation. 2 Gutachten? Ärztliche Kontrolle, ob medizinische Möglichkeiten ausgeschöpft sind? (Schmerztherapie? Depression?) Langes Vertrauensverhältnis? Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

41 Ärztlich ass. Suizid in Seattle, Oregon Der beste Lebensschutz ist gewährleistet, wenn Ärzte Hilfe beim Suizid nicht kategorisch von sich weisen! Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

42 Gesetzesvorschlag Borasio, Jox, Taupitz, Wiesing stabile, freiverantwortliche Entscheidung unheilbare, zum Tode führende Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, Aufklärung zum Leben, 2. unabhängiger Arzt, 10 Tage Bedenkzeit nach Aufklärung, Weigerungsrecht für jeden Arzt Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

43 Ärrztliche Beihilfe zum Suizid Urban Wiesing Tübingen, 22.11.2014 Institut für Ethik und Geschichte der Medizin


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