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Landeskatastrophenschutzreserve Die Landeskatastrophenschutzreserve NORDRHEIN-WESTFALEN des Deutschen Roten Kreuzes.

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1 Landeskatastrophenschutzreserve Die Landeskatastrophenschutzreserve NORDRHEIN-WESTFALEN des Deutschen Roten Kreuzes

2 Entstehung Die Landeskatastrophenschutzreserven des Deutschen Roten Kreuzes sind im Jahre 2007 aus dem bisherigen „Hilfszug“ des Deutschen Roten Kreuzes entstanden. Hintergrund war die Tatsache, dass der Hilfszug im Wesentlichen die Schutz- und Versorgungsstufen 2 und 3 des Hilfeleistungssystems abdeckte. Die Zuständig- keit für diese Schutz- und Versorgungsstufen liegt aber bei den Ländern und damit korrespondierend den DRK- Landesverbänden. Der DRK-Hilfszug wurde daher in die „DRK-Zentral- vorhaltung“ (Bundesverband) und „DRK-Landeskata- strophenschutzreserven“ (Landesverbände) aufgegliedert.

3 Gliederung

4 Einsatzgrundsätze Alle Einsatzmodule sind für sich allein oder im Verbund größerer Einheiten oder Einsatzabschnitte einsetzbar. Die meisten Einsatzmodule werden personell aus Einsatzeinheiten der örtlichen Ebene aufgestellt und erhalten die erforderliche (Zusatz-)Ausstattung aus der Landeskatastrophenschutzreserve (Prinzip der Komplementarität). Die Unterstützungsbereitschaft wird personell beim DRK-Landesverband aufgestellt und unterstützt die Einsatzmodule oder auch andere Elemente des Bevölkerungsschutzes im Einsatz.

5 Unterkunftsbereitschaft besteht aus bis zu 4 Unterkunftszügen und einer Führungsstaffel die Unterkunftszüge sind jeweils örtliche DRK- Einsatzeinheiten; zusätzlich erforderliches Material kommt aus der Landeskatastrophenschutzreserve kann –Unterkünfte für Betroffene in der Übergangshilfe des Betreuungsdienstes oder –Unterkünfte für Einheiten des Bevölkerungsschutzes über einen Zeitraum bis zu mehreren Wochen betreiben benötigt die Bereitstellung eines Unterkunftsgebäudes durch die örtlich zuständige Behörde

6 Gruppe Trinkwasseraufbereitung kann täglich in Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Wasserversorger ca. 100.000 Ltr Trinkwasser entsprechend der Trinkwasserverordnung (TVO) aus Oberflächenwasser aufbereiten und biologische und chemische Verunreinigungen des Trinkwasser beseitigen.

7 Gruppe Trinkwasserverteilung kann in Verbindung mit örtlichen Einsatzeinheiten bis zu 10 Trinkwasserversorgungspunkte (1.500 Ltr) für die Bevölkerung einrichten transportiert Trinkwasser in eigenen Trinkwasser- Tankfahrzeugen sowie zugeordneten Betreuungs- Lkw der Einsatzeinheiten von der Trinkwasser- abgabestelle (z.B. Wasserwerk) zu den Trink- wasserversorgungspunkten überwacht die Hygiene der Trinkwasser- versorgungspunkte

8 Gruppe Sanitätsdienstliche Dekontamination (nur WL) betreibt gemeinsam mit einer Einsatzeinheit eine Dekontaminationsstelle für Patienten –entweder schadensortnah im Einsatzabschnitt „Dekontamination“ und in Anlehnung an die Dekontaminationsstelle P (Personendekontamination) –oder als vorgeschaltete Dekontaminationsstelle für ein Krankenhaus

9 Pflegezug errichtet und betreibt bis zu drei Pflegestationen zu jeweils 15 Patienten in Anlehnung an ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim

10 Aufnahmegruppe (nur NR) errichtet und betreibt –zur Kapazitätserweiterung einer Krankenhausaufnahme –als vorgeschaltete Einrichtung einer oder mehrerer Pflegestationen eine medizinische Aufnahmeeinrichtung

11 Gruppe Zeltlager errichtet in Verbindung mit örtlichen Einsatzeinheiten Unterkünfte für bis zu 250 Betroffene oder Einsatzkräfte in Zelten betreibt Zeltlager technisch (Elektrizität, Wasserver- und –entsorgung, Waschanlagen) organisiert die erforderlichen Nebenleistungen eines Zeltlagers –Beschaffung und Verteilung von Verpflegung –Sanitäranlagen

12 Unterstützungsbereitschaft stellt die erforderlichen Komplementärleistungen zur Erfüllung der Aufgaben der Einsatzmodule sicher wie –Kommunikationsbetrieb –Kommunikationstechnik (Telefon, Datenverbindungen, Funk) –allgemeine Technik (Elektrizität, Wasser, Abwasser, Handwerkerleistungen) –Transport und Umschlag von Gütern einschl. Wartung der eingesetzten Einsatzfahrzeuge –Eigenverpflegung der Einsatzkräfte

13 Standortorganisation NOTTULN stellt im rückwärtigen Bereich (Lager NOTTULN) die Versorgung der eingesetzten Teile der Landeskatastrophenschutzreserve sicher –Personalablösung –Materialnachschub –Umschlag von Hilfsgütern und Katastrophenspenden –Organisation von Instandsetzungsleistungen

14 Mobiler Führungsstab führt die eingesetzten Teile der Landeskatastrophenschutzreserve im Einsatz, sofern diese nicht unmittelbar einem Element der staatlichen Gefahrenabwehr unterstellt sind steht Gefahrenabwehrbehörden als Führungsstab zur Nutzung zur Verfügung ist die Rückfallebene beim Ausfall des DRK- Einsatzstabs WESTFALEN-LIPPE

15 Landeskatastrophenschutzreserve Die Landeskatastrophenschutzreserve NORDRHEIN-WESTFALEN kann ganz oder teilweise durch die Gefahrenabwehrbehörden der Gemeinden, Kreise, Städte und des Landes nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 FSHG (überörtliche Hilfe der Hilfsorganisationen) angefordert werden. Ihre Anforderung richten Sie an die Einsatzzentrale des DRK-LV WESTFALEN- LIPPE, Telefon 0700 – 37 52 52 76 (0700-drkalarm) (rund um die Uhr erreichbar)

16 Kosten für den Einsatz Die Kostenregelung für den Einsatz der Landeskatastrophenschutzreserve richtet sich nach § 40 Abs. 7 FSHG (keine Anrechnung allgemeiner Vorhaltekosten, jedoch Abrechnung der entstandenen Einsatzkosten). Für den Einsatz von Fahrzeugen und Gerät der Landeskatastrophen- schutzreserve wird eine „Amortisationsgebühr“ (Ausleihgebühr) entsprechend einer Gebührentabelle erhoben.


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