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Stellenwert und Rahmung ambulanter erzieherischer Hilfen Dr. Klaus Schulenburg Abteilung V: Soziales, Jugend, Krankenhäuser „Bunte Vielfalt oder heilloses Chaos“ LVkE-Tagung am 3. Juli 2013
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg2 /18 Aufgabenstellung: Pro und Contra rahmenvertrag- licher Regelung als Grundlage für ambulante Hilfen kurzer Blick auf die allgemeine Lage und warum ambulante Hilfen so wichtig sind mögliche Grundlagen für rahmenvertragliche Regelungen Erfahrungen in anderen Bereichen Ergebnis: eher contra als pro
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg3 /18 Kurzer Rückblick auf zwei Landrätetagungen 2007: Jungsein und Altwerden im ländlichen Raum 2013: Strategische Steuerung der Sozial- und Jugendhilfe
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4 © Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg /18 Quelle: Statistikrundschreiben des Bayerischen Landkreistags 2012 / Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung; hier Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe ohne Kosten der Kinderbetreuung Ausgangspunkt: Problemwahrnehmung der Landräte
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5 © Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg Quelle: LfStaD: Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung 2011, S.1 4 /15
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6 © Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg Quelle: LfStaD: Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung 2011, S.1 3 /18 Bevölkerungs-„Pyramide“? Zwiebel?
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7 © Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg /18
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Teufelskreislauf der Vererbung sozialer Bedürftigkeit / kommunale Leistungen* prekäre, bildungs- ferne und/oder durch Überforderung der Eltern/eines Elternteils geprägte Familien- situation gestörtes Bindungsverhalten zwischen Mutter und Kind Kindergarten: Verhaltensauffälligkei- ten, Entwicklungsverzögerungen Grundschule: Bildungsdefi- zite führen zu Überforderung von Kind und Eltern Hauptschule: wech- selseitige Verstärkung von Bildungsdefiziten und psychosozialen Störungen schlechter/fehlender Schulabschluss erschwert Übergang Schule-Beruf Beruf: prekäre, häufig wechselnde Tätigkeiten; kein Aufstieg, keine soziale Absicherung hohe Wahrschein- lichkeit der Fort- setzung prekärer, bildungsferner Familienverhältnisse bei hoher Fertilität! statistischer Zusammenhang zwischen prekärer Lebens- situation und Gesundheit präventive Jugend- hilfe: Familienheb- ammen, Beratung Jugendsozialar- beit an Schulen, Jugendarbeit frühkindliche Bildung und Erziehung durch Jugendhilfe Grundsicherung für Arbeitsuchende; sozial flankierende Leistungen arbeitsweltorien- tierte Jugendso- zialarbeit; Schülercoaching Kranken- häuser; Gesund- heitsämter Psych.-soz. Beratungs- stellen, Gewalt-/Sucht- prävention, Betreuungen 8 © Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg /18 * aufgezeigt werden statistische Wahrscheinlichkeiten der Ver- stärkung, keine Automatismen!
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 9 Ergebnisse der Landrätetagung 2012: Landkreise sollten Lobbying für Familien und Kinder bzw. eine aktive kommunale Familienpolitik betreiben aber: Hilfe zur Selbsthilfe! Eltern und andere Teilsysteme (Schule, Arbeitsverwaltung usw.) dürfen nicht aus der Verantwortung entlassen werden! die notwendigen Finanzmittel für eine kommunale Familienpolitik müssen vom Freistaat zur Verfügung gestellt werden Landkreise müssen eigene Anstrengungen steigern, um die „Effizienz des eingesetzten Steuereuros“ nachzuweisen /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 10 Zentrale Erkenntnis: strategische Steuerung nach dem Gedankengang des Managementzyklus unter Beachtung des § 79a SGB VIII: integrierte Sozialplanung: Ermittlung von vorhandenen Strukturen und Bedarfen; Entwicklung von Qualitätszielen Ressourcenausstattung: Personalbemessung in den Fachämtern und sozialraumorientierte Sozialarbeit Prozesssteuerung der Fallbearbeitung Zielgruppenorientierter Leistungsumbau Evaluation der Qualitätsstandards durch fachliches Controlling /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 11 Zielgruppenorientierter Umbau der Leistungen /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 12 Zwischenfazit: ambulante Leistungen sind der „Hebel“ beim Umbau des Leistungsangebots der Jugendämter sie sind nicht (allein) wegen der damit verbundenen Kosteneinsparungen von Vorteil, sondern auch aus Sicht der Kinder und Jugendlichen ambulante Leistungen werden – historisch gewachsen – vor Ort von unterschiedlichen Trägern angeboten und sind unterschiedlich ausgestaltet („bunte Vielfalt“) über ambulante Leistungen können örtliche Bedarfe schneller und einfacher befriedigt werden als über andere Angebote /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 13 mögliche Grundlagen für rahmenvertragliche Regelungen zu ambulanten Hilfen zur Erziehung: schon aus den faktischen Gegebenheiten bestehen große Vorbehalte, die „bunte Vielfalt“ in das starre Gerüst einer Rahmenvereinbarung zu zwängen ambulante Leistungen „ticken“ anders als stationäre für die fachliche Diskussion weniger von Belang, aber gleichwohl wichtig: § 78f SGB VIII ist auf stationäre Leistungen beschränkt gleiches gilt auch für § 79 SGB XII in der Sozialhilfe Rahmenvereinbarung nicht verboten, aber auch nicht angezeigt /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 14 Erfahrungen mit Rahmenvereinbarungen aus anderen Bereichen in Bayern: bei ambulanten Leistungen viel stärker als bei stationären: Spannungsverhältnis zwischen „bunter Vielfalt“ und einheitlichen Standards bzw. einheitlicher Vergütung Bsp. Rahmenvertrag zur interdisziplinären Frühförderung (2006), einheitliche Standards gerade noch möglich, einheitliche Vergütung nur Papiertiger Bsp. Rahmenvertrag für die ambulante Altenpflege (heute) -> Schiedsstellenverfahren wahrscheinlich /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 15 Rahmenvereinbarungen zu ambulanten Erziehungshilfen in anderen Bundesländern: bislang bekannt: Rahmenvereinbarungen in Hamburg und Berlin Beschränkung auf Stadtstaaten leuchtet insofern ein als Leistungsangebot eher vergleichbar als in Flächenlän- dern aber selbst diese Rahmenvereinbarungen sind eher Mustervereinbarungen ohne großen inhaltlichen Anspruch (eher Wiederholung von Gesetzestext und Verfahrensregelungen) /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 16 Zusammenschau der tatsächlichen, fachlichen und rechtlichen Grundlagen: einheitliche Standards für ambulante Leistungen wären auf ersten Blick auch für Kostenträger von Vorteil aber: Steuerungs- und Qualitätsanspruch der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht in ganz engem Verhältnis zu den örtlichen Strukturen und Bedarfen Vereinheitlichung von Standards führt in der Tendenz immer zu einer Vereinheitlichung auf höherem Niveau vor diesem Hintergrund dürften einheitliche Standards auf kommunaler Ebene eher auf Ablehnung stoßen /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 17 Zusammenfassung: immer notwendiger Ausgleich zwischen Fachlichkeit und Querschnittsinteressen große Skepsis gegen die „Sozialpädagogisierung“ aller Lebensbereiche, gegen die übertriebene Diagnostik aller Problemlagen und gegen die Professionalisierung jeder Art von Hilfestellung gerne Diskussion über Reichweite und Grenzen ambulanter Hilfen auch auf Landesebene aber bitte keine landesweiten Standards bzw. Rahmen- vereinbarungen zu Leistungen der ambulanten Erziehungshilfe /18
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© Bayerischer Landkreistag 2013 - Dr. Klaus Schulenburg 18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Anmerkungen? /18
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